Förderung

Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten

Staatliche Förderung für den Anschluss an unser Nahwärmesystem

Ein Anschluss an unsere Nahwärmesystem wird vom Staat ab dem 1.1.2024 so gut wie noch nie zuvor gefördert. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung Ihrer bestmöglichen Förderung durch die KfW oder der Bafa.

Hierzu gibt es im wesentlichen folgende Modelle:

  • Neubau

    Ein Neubau muss gemäß gesetzlichen Vorgaben als Effizienzgebäude erbaut werden, daher ist es zwingend notwendig ein nachhaltiges und regeneratives Heizsystem einzusetzen. Gefördert wird dies durch die KfW mittels Effizenzhäuser (z.B. KfW 55)

  • Sanierung Gebäude

    Sie wollen Ihr Gebäude umfangreich zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren? Neue Außenwände, Fenster, Dachdämmen, usw. – hierzu wir ebenso ein Heizsystem mit regenerativer und nachhaltiger Energie verlangt. Ein Nahwärmesystem bietet hierzu also die besten und günstigsten Voraussetzungen an.

  • Sanierung Heizung

    Der Austausch einer Heizungsanlage wird als Einzelmaßnahme mit bis zu 70 % aller entstehenden Kosten gefördert:

    • 30 % Grundförderung - für den Umstieg auf erneuerbares Heizen
    • 20 % Geschwindigkeitsbonus – für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien bis Ende 2028. (Gilt für den Austausch von Öl-, Kohle-, oder Nachtspeicher-Heizungen, sowie Gasheizungen >20 Jahre).
    • 30 % Einkommensabhängiger Bonus – Für Eigentümer/innen mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von unter 40.000 € pro Jahr.

Was wird gefördert

Der Fördersatz wird gewährt zu den Kosten zum Heizungstausch, sowie die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen. Gefördert werden die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen stehen. Diese wären z.B. Demontage und Entsorgung der Altanlage (einschl. Öltanks, usw.), Montage, Installation, Elektroinstallation, notwendige bauliche Maßnahmen, Wiederherstellungsarbeiten, Planung, Beratungsleistungen für Beantragung, usw. 
Somit werden für Ihren klassischen „Kesseltausch“ alle notwendigen Maßnahmen mit Ihrem entsprechenden Fördersatz gefördert.

Das Heizungsgesetzt / Gebäudeenergiegesetz kurz zusammengefasst

Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65% Erneuerbare Energie nutzen. Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

  • Neubauten ab Anfang 2024 mit 65 % erneuerbaren Energien
  • Bestand in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner ab 30.6.2026
  • Bestand in Gemeinden bis 100.000 Einwohner ab 30.6.2028

Der erneuerbare Anteil wird zum Beispiel mit Anschluss an ein Wärmenetz, einer Wärmepumpe, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt.